Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Verein zur Förderung der Grundschule Bebra und ihrer Schülerinnen und Schüler“, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz „e.V.“.

Sitz des Vereins ist Bebra.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist, die Jugendpflege, die wissenschaftliche, künstlerische, musische und sportliche Bildung der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Bebra zu fördern.

Der Satzungszweck wird durch Unterstützung des Bildungsauftrags der Grundschule Bebra mit Vorklasse verwirklicht.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgabe, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.

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